ATEX Richtlinie 2014/34/EU - Allgemeines

Im Angebot Nr. AN-03-9-320 vom 10.11.2003 bestätigt das Institut für Sicherungstechnik GmbH IBExU Prüflaboratorium und Zertifizierungsstelle (benannte Stelle „EU-Kenn-Nr. 0637“) am Institut der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, dass Kupplungen nichtelektrische Geräte der Kategorie 2 sind.

Entsprechend Artikel 13 (1) der RL 2014/34/EU unterliegen nichtelektrische Geräte und Komponenten der Gerätegruppe I und II, Gerätekategorie M2, 2 und 3 sowie elektrische Geräte und Komponenten der Kategorie 3 nicht der Pflicht zur EG-Baumusterprüfung nach Anhang III der RL 2014/34/EU. Das bedeutet, dass für Kupplungen keine Baumusterprüfung und keine EG-Baumusterprüfbescheinigung erforderlich ist. Die Hersteller dieser Produkte kann in eigener Verantwortung handelnd eine EG-Konformitätserklärung bzw. Herstellererklärung ausstellen.

Diese Verfahrensweise wird ebenfalls im VDMA Positionspapier vom 26.11.2003 zur EG Richtlinie 94/9 „ATEX“ – Umsetzung in der Antriebstechnik bestätigt.